Home
Impressum
Kontakt
Anfahrt
Newsletter
            05.09.2010  08:35 Uhr

Übersicht: News»

Verhalten bei Filesharing-Abmahnungen

Eingestellt am 23.07.2010

Was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken erhalten haben:

1. Nachdem Sie den ersten Schock überwunden haben: Nicht in Panik verfallen und keinesfalls mit dem Abmahner oder der abmahnenden Kanzlei in Kontakt treten. Weder schriftlich noch mündlich! Alles was Sie dort vielleicht in der ersten Aufregung preisgeben, kann anschließend gegen Sie verwendet werden (Anwälte schreiben gerne Vermerke und könnten sogar als Zeugen fungieren). Hüten sich sich davor, irgendwelche Handlungen zuzugeben, Entschuldigungen auszusprechen oder gar Auskünfte über Ihre Einkommensverhältnisse zu machen !

2. Keine Unterlassungserklärungen, die den Abmahnschreiben beigefügt sind unterzeichnen oder selbst verändern. Heraus käme nämlich ein Vertrag, der Sie 30 Jahre lang an das Unternehmen bindet.

3. Bevor Sie den Anwalt Ihres Vertrauens einschalten: Klären Sie, wie es zu Abmahnung gekommen sein könnte (eigenes Verschulden, Fremdverschulden, offenes W-LAN, Musik oder Film-Fans in der Familie etc.).

4. Sorgen Sie am besten gleich dafür, dass keine Urheberrechtsverletzungen von Ihrem Anschluß aus möglich sind: W-LAN verschlüsseln, MAC aktivieren, Kinder und andere Haushaltsangehörige warnen, Tauschbörsenprogramme sofort entfernen, PC ggf. mit PAsswort absichern.

5. Lassen Sie sich anwaltlich vertreten: Wir helfen sofort ! Bundesweit, schnell, unkompliziert zu einem fairen, pauschalen Honorar! 

Jetzt anrufen 0441 / 9 333 990 oder 030 / 920 38 38 38 0 oder mailen an
ra@ploehn.com



 

Nach oben