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BGH: Verbraucher muss Hinsendekosten bei Widerruf nicht tragen
Eingestellt am 08.07.2010
Macht ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so darf der Händler ihn nicht mit den Kosten der Hinsendung der Ware belasten (BGH, Urteil v. 07.07.2010, Az. VIII ZR 268/07).
Ein Versandhaus hatte bei jeder Bestellung einen Versandkostenanteil von 4,95 EUR erhoben. Wenn der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat, wurden diese 4,95 EUR vom Versandhaus einbehalten, bzw. dem Käufer belastet. Dies ist unzulässig, wie der Bundesgerichtshof heute entschieden hat, nachdem er die Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Beantwortung vorgelegt hatte.
Der Verbraucher dürfe - nach Art. 6 der Fernabsatzrichtline - nicht von der Ausübung seines Widerrufsrechts abgehalten werden. Es sei daher den Verkäufern von Waren im Fernabsatz nicht gestattet, Verbrauchern die Kosten für die Hinsendung der von ihr vertriebenen Waren auch dann aufzuerlegen, wenn diese von ihrem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch machen.
Kurzum: die Hinsendekosten sind im Falle des Widerrufs zu erstatten. Das dürfte allerdings nur dann gelten, wenn der Verbraucher den gesamten Vertrag widerruft, d.h. die gesamte Ware zurücksendet und nicht nur einen Teil davon.
